Assentierung

Laut Wehrgesetz vom 11. April 1889 musste die Wehrpflicht von jedem wehrfähigen Bürger in der Monarchie persönlich erfüllt werden. Die Pflicht zum Eintritt in das Heer, die Kriegsmarine oder in die Landwehr begann mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr vollendete. Die Dienstpflicht dauerte im k.u.k. Heer 3 Jahre und weitere 7 Jahre in der Reserve. Wurde ein Wehrpflichtiger bei der Stellung für tauglich erklärt, war es üblich sich sogenannte „Musterungs-Buschen“ oder „Assentierungs-Sträuße“ auf den Hut zu stecken. Für die stolzen Burschen galt es damals als modisch und schick möglichst viele dieser patriotischen Sträuße von den Angehörigen und Freunden zu erhalten oder sie selbst zu kaufen.